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Vorschrift Baunutzungsverordnung

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  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 6)

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802)

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)

Rechtssprechung zu: BauNVO
  • BVerwG: Wohnbebauung; Geruchsimmissionen, Urt. v. 15.09.2022

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Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)

Sachgebiet: Baurecht

Gesetzgeber: Bund

In der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 176 S. 6)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1144099

Auf Grund des Artikels 4 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) wird nachstehend der Wortlaut der Baunutzungsverordnung in der seit dem 1. Oktober 2017 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

  1. die Fassung der Bekanntmachung der Verordnung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132),
  2. das am 29. September 1990 in Kraft getretene Gesetz vom 23. September 1990 in Verbindung mit Anlage I Kapitel XIV Abschnitt II Nummer 2 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1124),
  3. den am 1. Mai 1993 in Kraft getretenen Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466),
  4. den am 20. September 2013 in Kraft getretenen Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548),
  5. den am 13. Mai 2017 in Kraft getretenen Artikel 2 des eingangs genannten Gesetzes.

Erster Abschnitt
Art der baulichen Nutzung

§ 1 Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete

§ 2 Kleinsiedlungsgebiete

§ 3 Reine Wohngebiete

§ 4 Allgemeine Wohngebiete

§ 4a Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete)

§ 5 Dorfgebiete

§ 5a Dörfliche Wohngebiete

§ 6 Mischgebiete

§ 6a Urbane Gebiete

§ 7 Kerngebiete

§ 8 Gewerbegebiete

§ 9 Industriegebiete

§ 10 Sondergebiete, die der Erholung dienen

§ 11 Sonstige Sondergebiete

§ 12 Stellplätze und Garagen

§ 13 Gebäude und Räume für freie Berufe

§ 13a Ferienwohnungen

§ 14 Nebenanlagen; Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

§ 15 Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen

Zweiter Abschnitt
Maß der baulichen Nutzung

§ 16 Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung

§ 17 Orientierungswerte für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung

§ 18 Höhe baulicher Anlagen

§ 19 Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche

§ 20 Vollgeschosse, Geschossflächenzahl, Geschossfläche

§ 21 Baumassenzahl, Baumasse

§ 21a Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen

Dritter Abschnitt
Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche

§ 22 Bauweise

§ 23 Überbaubare Grundstücksfläche

Vierter Abschnitt

§ 24 (weggefallen)

§ 25 Fortführung eingeleiteter Verfahren*

§ 25a Überleitungsvorschriften aus Anlass der zweiten Änderungsverordnung

§ 25b Überleitungsvorschrift aus Anlass der dritten Änderungsverordnung

§ 25c Überleitungsvorschrift aus Anlass der vierten Änderungsverordnung

§ 25d Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts

§ 25e Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland

§ 25f Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht

§ 25g Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften

§ 26 (Berlin-Klausel)

§ 26a Überleitungsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands

§ 27 (Inkrafttreten)

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