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Vorschrift Abfallbehälterbenutzungsverordnung

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  • Vom 10. Oktober 2017, HmbGVBl. S. 319

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Verordnung über die Benutzung von Abfallentsorgungseinrichtungen (Abfallbehälterbenutzungsverordnung - AbfBenVO)

Sachgebiet: Abfallwirtschaft

Gesetzgeber: Hamburg

Vom 10. Oktober 2017, HmbGVBl. S. 319, geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Januar 2025 (HmbGVBl. S. 143)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1130840

Auf Grund von § 13 Absätze 1 bis 3 des Hamburgischen Abfallwirtschaftsgesetzes (HmbAbfG) vom 21. März 2005 (HmbGVBl. S. 80), zuletzt geändert am 6. Juni 2014 (HmbGVBl. S. 208), und § 19 Absatz 7 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (HmbGVBl. S. 41, 83), zuletzt geändert am 20. September 2017 (HmbGVBl. S. 260), wird verordnet:

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Getrennte Erfassung von Restmüll und Wertstoffen

§ 3 Begriffsdefinitionen

§ 4 Benutzungspflicht, zugelassene Abfallbehälter

§ 5 Abfallbehältervolumen, Regel- und Mindestvolumen, Ausnahmen

§ 6 Abfallbehältervolumen bei mehreren Benutzungseinheiten

§ 7 Anfordern der Abfallbehälter

§ 8 Abmelden der Abfallbehälter

§ 9 Häufigkeit der Abfallabfuhr

§ 10 Abfallsammlung in Versuchsgebieten

§ 11 Benutzung der Abfallbehälter

§ 12 Abfallbehälterstandplätze

§ 13 Bereitstellen und Transport der Abfallbehälter

§ 14 Durchführung der Abfallabfuhr

§ 15 Spitzenanfall

§ 16 Sonderbestimmungen

§ 17 Abfälle aus Arztpraxen

§ 18 Sperrmüll

§ 19 Aussonderung von Nichtabfall

§ 20 Unbefugter Zugriff Dritter

§ 21 Ordnungswidrigkeiten

Anlage zu § 5 Absatz 1

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