Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Bayern
Vom 10. August 1994, GVBl. S. 760, zuletzt geändert am 24. Juli 2018, GVBl. S. 608, 610
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach Anhörung des Senats hiermit bekanntgemacht wird:
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