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Vorschrift Förderung von nicht-flächen- und nicht-tierbezogenen Maßnahmen im Rahmen des rheinland-pfälzischen Entwicklungs­programms

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  • Vom 31. Juli 2017 (MinBl. Nr. 9 S. 313), geändert am 17. September 2018 (MinBl. Nr. 9 S. 107)

  • Vom 31. Juli 2017, MinBl. Nr. 9 S. 313

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Förderung von nicht-flächen- und nicht-tierbezogenen Maßnahmen im Rahmen des rheinland-pfälzischen Entwicklungsprogramms "Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung" (VV EPLR EULLE)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Rheinland-Pfalz

Vom 31. Juli 2017 (MinBl. Nr. 9 S. 313), geändert am 31. Mai 2019 (MinBl. Nr. 9 S. 191)

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mit Smartlink: https://umweltdigital.de/v.1119611

1 Zielsetzung und Rechtsgrundlagen

2 Zuwendungszweck und einzelne Maßnahmen

3 Zuwendungsempfänger

4 Zuwendungsvoraussetzungen

5 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

6 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

7 Anerkennung öffentlicher Mittel

8 Zuständigkeit, Verfahren, Form der Antragstellung

9 Auswahl der Vorhaben

10 Auszahlung

11 Verwaltungskontrollen

12 Vor-Ort-Kontrollen und Ex-Post-Kontrollen

13 Aufhebung von Bewilligungsbescheiden und Rück­forderung von Zuwendungen

14 Verwaltungssanktion

15 Inkrafttreten

Anlage
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben im Rahmen des ELER-Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Er­nährung“ (EPLR EULLE) in der Förderperiode 2014 bis 2020

1 Anforderungen und Verpflichtungen im Zusammen­hang mit der Zuwendung

2 Nachträgliche Ermäßigung oder Änderungen der Fi­nanzierung

3 Vergabe von Aufträgen

4 Zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstände

5 Mitteilungspflichten

6 Mittelabruf

7 Berichtspflichten

8 Publizitätspflichten

9 Nachweis der Verwendung

10 Prüfungsrechte und Kontrolle

11 Subventionserheblichkeit

12 Rückerstattung der Zuwendung, Verzinsung

13 Rücknahme und Sanktionen

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