Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bremen
Vom 17. August 2017, Brem.ABl. S. 727
1 vom 24. März 2015 (Brem.GBl. S. 124)
Aufgrund § 10 Absatz 1 und § 12 Bremisches Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG)1 erlässt der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr im Einvernehmen mit der Senatorin für Finanzen folgende Förderrichtlinie.
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