Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: Februar 2017 (GMBl 2017, S. 275)
*) Hinweis: Die TRGS wurde redaktionell an EU-Recht und die GefStoffV angepasst. Inhaltliche Änderungen sind u. a.
Gemäß § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Technische Regel für Gefahrstoffe bekannt:
- Neufassung der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten"
Die TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten", Ausgabe Februar 2017 ersetzt die TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten", GMBl 2013, S. 321-327 [Nr. 15] (v. 7.3.2013).
Ausgabe Februar 2017 *)
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