Sachgebiet: Strahlenschutz
Gesetzgeber: Saarland
Vom 21. Mrz 2017, Amtsbl. I S. 370
Auf Grund des 5 Absatz 3 Satz 1 des Landesorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Mrz 1997 (Amtsbl. S. 410), zuletzt gendert durch das Gesetz vom 2. Dezember 2015 (Amtsbl. I S. 967), sowie des 36 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes ber Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt gendert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), verordnet die Landesregierung zur Ausfhrung des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2433), zuletzt gendert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 734), sowie der nach diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen:
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