Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Berlin
Vom 10. Januar 2017, GVBl. S. 183
Auf Grund der §§ 55 und 57 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 2006 (GVBl. S. 930), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. Juli 2016 (GVBl. S. 430) geändert worden ist, verordnet der Senat:
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